Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Kosten Drucken

Die zu bearbeitenden Mandate werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.

Zeithonorar in Strafsachen

In Abstimmung mit Ihnen, wenn Sie die Art der Abrechnung bevorzugen, kann auf der Grundlage eines üblichen Zeithonorars abgerechnet werden, soweit diese Abrechnung sachlich und nach der Art der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach einer Gebührenordnung vorgeschrieben ist (Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Berlin: mindestens 175,00 EURo/Stunde zuzügl.19% Umsatzsteuer).

Pauschalvergütung in Strafsachen

Insbesondere in Strafsachen ist die Vereinbarung einer Pauschalvergütung jeweils für das Ermittlungsverfahren(Akteneinsicht, Besprechungen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, bis zum Eingang der Akten bei Gericht) sowie für das Hauptverfahren (Gerichtstermine u.a.) üblich und für den Mandanten besonders übersichtlich, da zu dem vereinbarten Pauschalhonorar lediglich die Mehrwertsteuer, Kopierkosten und eine Kostenpauschale von 20,00 EURO hinzukommen.

Pflichtverteidigung

In Zivilsachen gibt es die Prozesskostenhilfe, die einkommensabhängig ist. Im Strafrecht gibt es die Pflichtverteidigung, diese hat jedoch nichts mit der Prozesskostenhilfe zu tun und ist nicht einkommensabhängig. Ein Pflichtverteidiger wird im Falle einer notwendigen Verteidigung bestellt, wenn der Angeklagte keinen Wahlverteidiger beauftragt. Eine notwendige Verteidigung liegt u.a. vor, wenn ein Verbrechen angeklagt ist und eine Freiheitsstrafe von mehr als 1 Jahr droht.

Rechtsschutzversicherungen

Rechtsanwalt Peter Feldkamp kann ausnahmslos mit allen Rechtsschutzversicherungen abrechnen, sofern diese in der jeweiligen Sache Kostendeckung erteilen. Wir fragen bei den Versicherungen an. Sie müssen sich nicht vor dem Besuch in der Kanzlei nicht mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung ab (z.B. weil das Risiko nicht versichert ist oder ein Beitrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde), wird das Mandat in Absprache mit Ihnen weitergeführt (Sie zahlen) oder beendet, ohne dass Ihnen die Kosten bis zur Ablehnung in Rechnung gestellt werden! Sie haben daher keinerlei Kostenrisiko bei der sofortigen Beauftragung.

Erfolgsabhängige Rechtsanwaltsvergütung (NUR in Zivilsachen)

Seit dem 01. Juli 2008 ist die Vereinbarung eines vom Ausgang des Verfahrens abhängigen Honorars möglich. Dies gilt für nur Zivilsachen und ist an diverse Voraussetzungen geknüpft. Auf Anfrage können wir Ihnen diese Möglichkeit erläutern. Die Vereinbarung eines Verteidigerhonorars, das z.B. im Falle eines Freispruchs verdoppelt wird, ist weiterhin nicht möglich, da nicht erlaubt!

Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung

Um die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Feldkamp möglichst überschaubar zu halten, ist Rechtsanwalt Feldkamp jederzeit bereit, auf Wunsch vor Erteilung eines Mandates, die voraussichtlich entstehende Vergütung zu berechnen. Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erhalten Sie auf Wunsch konkrete Berechnungen der bis dahin entstandenen Vergütung. In Strafsachen ist diese allerdings derartig übersichtlich und durchschaubar gestaltet, dass Sie selbst jederzeit wissen, welche Kosten für Sie in welcher Höhe entstehen, bzw. bereits entstanden sind.

Unfallregulierung (Verkehrsunfall) Wer zahlt die Anwaltskosten?

Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Ihnen entstehen also keine Kosten, wenn Sie Rechtsanwalt Feldkamp beauftragen, Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Etwas anderes gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass Sie den Unfall verschuldet haben. In diesem Fall würde Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen, sollten Sie einen Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

 

 

 

 

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