Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Akteneinsicht im Strafverfahren vom Strafverteidiger Drucken

Der  Strafverteidiger hat das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, hat der Beschuldigte n i c h t das Recht, selbst umfassend Akteneinsicht zu nehmen. Nur ein beauftragter Rechtsanwalt kann dieses Recht ausüben.

Der Rechtsanwalt erhält die kompletten Akten. Er wird diese kopieren oder scannen und kann dem Beschuldigten Kopien der Ermittlungsakte aushändigen.  Auf Wunsch, erhalten Sie die Akten per E-Mail oder auf CD/DVD als PDF Dateien.

Grundsätzlich gilt, vor Akteneinsicht sollte n i e eine Aussage gemacht werden. Es sind nur wenige Fälle denkbar, in denen es vertretbar ist, umfassend Stellung zu einem Vorwurf zu nehmen, ohne Kenntnis der Ermittlungsakte. Natürlich gilt auch hier, selten eine Regel ohne Ausnahmen. Lassen Sie sich jedoch beraten, bevor Sie eine Aussage machen.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

 

 

 

Ihr Recht auf Verteidigung

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Strafverteidigungen bundesweit. Bei Verhaftungen, Durchsuchungen u.ä. können wir sofort reagieren. Jeder Anruf unter der Notrufnummer wird kurzfristig entgegen genommen. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. Ihr Strafverteidiger reagiert unverzüglich! In der Kanzlei sind 4 weitere Rechtsanwälte tätig.

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