Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Deal / Absprachen im Strafverfahren; Strafverteidiger - StA - Gericht Drucken

Die Absprache ist seit 2009 gesetzlich geregelt. § 257 c Strafprozessordnung / Deal - Absprache im Strafprozess

- Gericht kann sich mit Verfahrensbeteiligten verständigen über Fortgang und Ergebnis des Verfahrens;

- nur hinsichtlich Rechtsfolgen, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten;

- Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte und kann Ober- und Untergrenze festsetzen; Stellungnahme der Verfahrensbeteiligung; sobald Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft kommt Deal zustande;

- Bindung des Gerichts entfällt, wenn rechtliche oder tatsächliche Umstände übersehen wurden oder sich geändert haben und in Aussicht gestellter Strafrahmen nicht mehr tat- und schuldangemessen ist; Geständnis darf dann nicht verwertet werden! Abweichung muss unverzüglich bekannt gegeben werden;

- Angeklagter ist über Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichts und von dem in Aussicht gestellten Ergebnis zu belehren.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

 

 

 

Ihr Recht auf Verteidigung

Zum Abspielen bitte auf die Mitte klicken.
Für iPhone Besitzer hier klicken.

Strafverteidigungen bundesweit. Bei Verhaftungen, Durchsuchungen u.ä. können wir sofort reagieren. Jeder Anruf unter der Notrufnummer wird kurzfristig entgegen genommen. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. Ihr Strafverteidiger reagiert unverzüglich! In der Kanzlei sind 4 weitere Rechtsanwälte tätig.

Weitere Videos zu anderen Schwerpunkten finden Sie hier.

 

Social Bookmarks