Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Rechtsanwalt, Strafverteidiger beauftragen? Wann? Drucken

Sobald Sie erfahren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Sie erhalten in der Regel in einem sehr frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens schriftlich die Mitteilung von der Polizei, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, häufig werden Sie konkret zu einem bestimmten Termin geladen, wobei etwas verklausuliert in typischem juristendeutsch im "Kleingedruckten" gesagt wird, dass es Ihnen frei steht zu kommen oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Sie persönlich erhalten keine Akteneinsicht, dass heißt, wenn Sie zu Polizei gehen und eine Aussage machen, laufen Sie Gefahr, genau das zu erzählen, was den Strafverfolgungsbehörden noch zu einer Anklage fehlt. Sie sollten also ohne Aktenkenntnis (fast) nie eine Aussage machen. Natürlich gibt es seltene Ausnahmen , wie z.B. eine offensichtliche Verwechslung o.ä..

Beauftragen Sie mich unverzüglich. Zunächst ist das Wichtigste Akteneinsicht zu nehmen, damit Sie wissen, was man Ihnen genau vorwirft.

Ich nehme Kontakt zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft auf und habe häufig gute Chancen, in einem frühen Stadium des Verfahrens, ein für Sie gutes Ergebnis zu erzielen (Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl u. a.).

Gehen Sie erstmals zum Anwalt, nachdem Sie eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, so ist dies zwar nicht falsch, jedoch haben Sie eine gute Möglichkeit vertan, die Sache möglicherweise ohne eine Hauptverhandlung abzuwenden.

Auch in diesem späten Verfahrensstadium wird Ihr Anwalt Akteneinsicht nehmen. Jetzt ist jedoch Ansprechpartner zunächst der Richter oder die Richterin. Es wird in der Regel eine Hauptverhandlung geben, in der die Vorwürfe geklärt werden müssen.

Noch Fragen ? Rufen Sie an, schicken Sie eine E-Mail oder kommen Sie in unser Büro.

 

 

 

Ihr Recht auf Verteidigung

Zum Abspielen bitte auf die Mitte klicken.
Für iPhone Besitzer hier klicken.

Strafverteidigungen bundesweit. Bei Verhaftungen, Durchsuchungen u.ä. können wir sofort reagieren. Jeder Anruf unter der Notrufnummer wird kurzfristig entgegen genommen. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. Ihr Strafverteidiger reagiert unverzüglich! In der Kanzlei sind 4 weitere Rechtsanwälte tätig.

Weitere Videos zu anderen Schwerpunkten finden Sie hier.

 

Social Bookmarks