Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp
- seit mehr als 20 Jahren Strafverteidiger -

Winterfeldtstraße 1 * 10781 Berlin
Tel.: 030 23 55 23 0 * 24h: 0162 19 50 60 9 (keine SMS)
Fax : 030 23 55 23 23 

Gehen Sie niemals zuerst zur Polizei und danach zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Rufen Sie an oder nutzen Sie unverbindlich das Kontaktformular (linke Spalte), falls Sie überlegen, auf das Ermittlungsschreiben der Polizei zu reagieren! Lassen Sie sich sofort beraten oder vertreten. Sie haben ein Schweigerecht und das Recht, die Akte über einen Anwalt einzusehen, bevor Sie sich äußern.  Verteidigen Sie sich nicht, ohne genau zu wissen, was man Ihnen vorwirft ! Beauftragen Sie in dem gegen Sie geführten Strafverfahren einen Strafverteidiger, der auch Fachanwalt für Strafrecht sein sollte. 

Wir leisten jedem Betroffenen eines Strafverfahrens Beistand:

  • als Beschuldigtem
  • als Zeugen
  • als Opfer
  • als sonstiges Verfahrensbetroffenen (auch Unternehmen und Behörden)

In jeder Phase einer Strafsache:

  • während der Ermittlungen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft sollte ein Strafverteidiger an Ihrer Seite sein
  • im Zwischenverfahren und bei öffentlich - mündlichen Hauptverhandlungen vor Gericht sollten Sie nie ohne einen Fachanwalt für Strafrecht auftreten
  • die Durchführung von Rechtsmitteln (Beschwerden, Berufungen, Revisionen) sollten Sie immer Ihrem Strafverteidiger überlassen
  • bei der Vollstreckung von Strafen und Bußgeldern fragen Sie Ihren Fachanwalt für Strafrecht (Strafverteidiger)

In jeder belastenden Situation eines Strafverfahrens:

  • bei Vernehmungen und Anhörungen (nie ohne Anwalt für Strafrecht)
  • bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen (sollte der Strafverteidiger informiert werden
  • bei der Arrestierung von Vermögen (Rechtsmittel durch Strafverteidiger)
  • bei Freiheitsentziehungen (Haftbeschwerde vom Fachanwalt für Strafrecht)
  • sonstigen Zwangsmaßnahmen wie Führerscheinbeschlagnahmen, der Entziehung von Fahrerlaubnissen etc.

In jeder zulässigen Art und Weise:

  • durch Beratung und Betreuung
  • durch eigene Ermittlungen
  • durch Einschaltung von Sachverständigen
  • durch Vermittlung und Einbindung von Kollegen, die sich anderweitig spezialisiert haben.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp berät Sie schon im Vorfeld möglicher Verfahren zur Vermeidung strafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Konflikte:

  • durch Rechtsauskünfte (Ihr Strafverteidiger ist telefonisch erreichbar)
  • durch Rechtsgutachten
  • durch Verhaltensempfehlungen
  • Hotline 0162 1950609 (24h | keine SMS)

Wir sind eine Bürogemeinschaft von 5 Anwälten:

  • 3 Rechtsanwälte haben sich auf das Strafrecht spezialisiert
  • 1 Rechtsanwältin vertritt Sie in Fragen des Ausländerrechts
  • 1 Rechtsanwältin ist in Fragen des Gesellschaftsrechts tätig

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp Strafverteidiger Berlin

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