Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp - Strafverteidigungen seit 1991 -
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In Sexualstrafsachen besteht die Aufgabe des Verteidigers darin, dem unschuldig Belasteten zum Freispruch zu verhelfen und demjenigen, dem ein solcher Vorwurf zu Recht gemacht wird, zu einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren. Unter beiden Gesichtspunkten ist es wichtig, dass dem (wahren) Opfer kein weiterer unnötiger Schaden entsteht; die Rücksichtnahme auf das tatsächliche Opfer wird im Strafprozess honoriert. Wichtig ist es, sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Sollten Sie unser Büro mit Ihrer Vertretung beauftragen, wird unverzüglich Akteneinsicht von Herrn Rechtsanwalt Feldkamp beantragt. Wir nehmen Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft auf. Gehen Sie unter keinen Umständen erst zur Polizei und informieren sich danach bei einem Anwalt, ob die Aussage, die Sie gemacht haben, schädlich gewesen sein könnte. Auch ein einfaches Gespräch bei der Polizei findet sich später in einem Vermerk in der Ermittlungsakte wieder und kann Ihnen eventuell schaden, weil derartige Vermerke verlesen werden können oder der Polizeibeamte als Zeuge gehört werden kann.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu mir auf. Rufen Sie an und vereinbaren einen Termin mit meinem Sekretariat. Gerne können Sie sich persönlich zuvor telefonisch an mich wenden, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen sollten oder Auskünfte bezüglich der Kosten wünschen. Auch Ihre E-Mails beantworte ich gerne. Gerade in Sexualstrafsachen fällt es den Mandanten häufig schwer, sich einem Rechtsanwalt anzuvertrauen. Informieren Sie sich auf dieser Homepage unter "Strafrecht Infos". Die Sexualdelikte sind in den letzten Jahren mehrfach verschärft worden (siehe Sexualdelikte-Mindeststrafen). Sie sollten ein derartiges Ermittlungsverfahren nie unterschätzen. Es ist immer besser aktiv Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen als abzuwarten was passiert, um dann erst einen Anwalt zu beauftragen, wenn die Anklageschrift oder ein Strafbefehl vorliegt.
Immer häufiger kommt es zu Videovernehmungen, bei denen das z.B. minderjährige Opfer von einer Jugendrichterin oder einem Jugendrichter venommen wird. Es empfiehlt sich, als Verteidiger an solchen Vernehmungen teilzunehmen, da diese später Grundlage der Gerichtsverhandlung sind. Ist der Verteidiger dabei, kann er Fragen stellen und sich aktiv beteiligen. So soll u.a. verhindert werden, dass das Opfer suggestiv befragt wird. Auch daher ist eine möglichst frühe Verteidigerbeauftragung sehr wichtig.
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