Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem PKW (Stand ab Februar 2009)
innerhalb geschlossener Ortschaften: Überhöhte Geschwindigkeit bis 20 km/h keine Punkte 21-25 km/h 80 EUR 1 Punkt 26-30 km/h 100 EUR 3 Punkte 31-40 km/h 160 EUR 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 200 EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 280 EUR 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot 61-71 km/h 480 EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot über 71 km/h 680 EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn) bis 20 km/h keine Punkte 21-25 km/h 70 EUR 1 Punkt 26-30 km/h 80 EUR 3 Punkte 31-40 km/h 120 EUR 3 Punkte 41-50 km/h 160 EUR 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 240 EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 440 EUR 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 600 EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden! Außerdem kann bei einer erheblichen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit auch ein gefärlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen (Straftat statt Ordungswidrigkeit).
Link: Kraftfahrtbundesamt Punktekatalog Online: http://www.kba.de
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr sind!
© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin
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