Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Grundsätzlich entfällt der Versicherungsschutz, wenn wegen einer Straftat ermittelt wird, die nur vorsätzlich und nicht auch fahrlässig begangen werden kann.

  1. Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldsachen:
    Es besteht grundsätzlich Kostenschutz von Seiten der Rechtsschutzversicherungen. Sie können jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin mit Ihrer Vertretung beauftragen. Keine Rechtsschutzversicherung in Deutschland erteilt nur Kostendeckung für einen bestimmten Anwalt.
  2. Verkehrsstrafsache:
    Grundsätzlich erteilt die Rechtsschutzversicherung Kostendeckung bei Straftaten, die auch fahrlässig begangen werden können (z.B. Trunkenheitsfahrten). Auch bei Verkehrsstraftaten, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Unfallflucht) erteilt die Rechtsschutzversicherung eine vorläufige Kostendeckung. Generell zahlt die Versicherung dann jedoch nur, wenn die Sache eingestellt wird. Kommt es zu einer Hauptverhandlung zahlt im Falle eines Freispruchs die Landeskasse und im Falle einer Verurteilung der Angeklagte / die Angeklagte. Daneben kann es zu einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung mit dem Sie vertretenden Rechtsanwalt kommen.
  3. Strafsachen, die keinen Bezug zum Verkehrsrecht haben:
    Je nach Versicherungsvertrag zahlt die eine oder andere Rechtsschutzversicherung eine Beratung in einer Strafsache. Jedoch gibt es in Deutschland zur Zeit sehr wenige Rechtsschutzversicherungen, die die Kosten der Vertretung in einer Strafsache übernehmen (z.B. Mord, Totschlag, Raub, Betrug, Steuerstrafsachen, Diebstahl, Beleidigung o.ä.). Wenn diese Kostendeckung für die Kosten übernehmen, wird sofort mitgeteilt, dass man bei Vorsatz nicht zahle. Letztlich zahlt die Versicherung nur wenn eingestellt wird. Bei Verurteilung wegen Vorsatztat verlangt die Versicherung Geld zurück und bei Freispruch zahlt die Landeskasse. 

  4. DER ODER DIE BESCHULDIGTE, ANGESCHULDIGTE ODER ANGEKLAGTE TRÄGT IM FALLE EINER BEAUFTRAGUNG EINES RECHTSANWALTES DIE KOSTEN FÜR DIE VERTEIDIGUNG IN EINEM STRAFVERFAHREN ! Etwas anderes gilt im Falle einer Pflichtverteidigung (lesen Sie bitte unten, Punkt PFLICHTVERTEIDIGUNG).

    Die Kosten können allerdings sehr unterschiedlich sein, je nachdem ob aufgrund der gesetzlichen Gebühren oder einer Vergütungsvereinbarung oder eines Zeithonorars abgerechnet wird. Bei Mandatserteilung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die Gebühren konkret und für Sie transparent vereinbaren.

    Rechtsanwalt Feldkamp wird auf Wunsch sämtliche Kosten einer Verteidigung in schriftlicher Form bei Mandatserteilung vereinbaren. Auch wenn die gesetzlichen Gebühren berechnet werden sollen, wird i.d.R. eine Vergütungsvereinbarung erstellt. Reden Sie mit Ihrem Anwalt vor der Mandatierung über die Kosten, damit es am Ende der Vertretung keine böse Überraschung für Sie gibt.

    Grundsätzlich können Sie auch zunächst für die Vertretung im Ermittlungsverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft, bis zum Eingang der Akten bei Gericht) eine Vereinbarung treffen, um dann später - falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt - diese dann anfallenden Kosten extra zu vereinbaren. Es geht um Ihr Geld, reden Sie schon beim ersten Gerspräch mit Ihrem Anwalt darüber, was Sie die Vertretung kostet. Ein vernünftiger Anwalt/Anwältin wird Ihnen bis auf den Cent genau sagen können, mit was Sie zu rechnen haben. Ratenzahlungsvereinbarungen sollten möglich sein.

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© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

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