Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Rechtsanwalt und Fachanwalt Strafrecht
Peter Feldkamp
Winterfeldtstr. 1  *  10781 Berlin
Tel.: 23 55 23 0  *  Fax 23 55 23 23

Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung:

  1. die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet,
  2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird (es droht eine Freiheitsstrafe mindestens 1 Jahr),
  3. das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann,
  4. der Beschuldigte sich in Haft befindet,
  5. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung  in Frage kommt,
  6. ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird,
  7. der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen wurde,
  8. die Schwere der Tat oder die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage es gebieten,
  9. oder erkennbar ist, dass sich der Angeklagte nicht selbst verteidigen kann,
  10. oder der taube oder stumme Angeklagte stellt einen entsprechenden Antrag.

Finanzielle Gründe die in der Person des Angeklagten liegen, rechtfertigen nicht die Bestellung eines Verteidigers.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Feldkamp, Berlin Strafverteidiger

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