Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Der "Nutzungsausfall" heißt richtig Nutzungsausfallsentschädigung. Sie wird dafür gezahlt, dass der Eigentümer oder ständige Nutzer eines Kraftfahrzeugs wegen eines Unfalls kein Fahrzeug zur Verfügung hat und deswegen zu Fuß gehen oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen muss.

Wer erhält Nutzungsausfall?

Jeder, der einen Unfall gehabt hat, dessen Fahrzeug dabei beschädigt wurde, der deshalb sein Fahrzeug eine Zeitlang nicht benutzen kann, obwohl er es gerne benutzen würde und der kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung hat, erhält Nutzungsausfall.

Wann bekommt man ihn?

  • Das Fahrzeug muss beschädigt sein und muß deshalb nicht benutzt werden können. Wenn das Fahrzeug zwar beschädigt, aber immer noch fahrbereit ist, fällt solange kein Nutzungsausfall an, bevor nicht der Wagen zur Reparatur gegeben wird. Entscheidet sich der Eigentümer für eine Neuanschaffung, steht ihm in diesem Falle Nutzungsausfall überhaupt nicht zu, weil er ja seinen alten, fahrbereiten Wagen nutzen kann, bis der neue vor der Tür steht.
  • Der Fahrzeugbesitzer muss grundsätzlich nach dem Unfall weiter den Willen zur Nutzung des Wagens haben. Entscheidet er sich z.B., aufgrund des gehabten Unfall - Schockerlebnisses, nie mehr ein Steuer in die Hand zu nehmen, steht ihm auch kein Nutzungsausfall zu.
  • Den Nutzungswillen weist man dadurch nach, indem man das Unfallfahrzeug repariert oder sich ein Ersatzfahrzeug anschafft.
  1. Die Reparatur wird am einfachsten durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachgewiesen. Sollte der Rechnungsbetrag erheblich niedriger sein als etwa der in einem Gutachten vorgeschätzte Betrag, empfiehlt es sich, einen Anwalt aufzusuchen, um mit ihm die weitere Vorgehensweise zu besprechen!
  2. Repariert man das Fahrzeug selbst oder läßt man es durch Freunde reparieren, die dafür nichts verlangen, läßt sich der Nachweis der Reparatur auch durch ein Foto führen, das vom reparierten Fahrzeug gemacht wird. Bitte halten Sie eine Tageszeitung mit gut lesbarer Schlagzeile ins Bild. Die Schlagzeile dient als Nachweis dafür, dass das Foto nach dem Unfall gemacht wurde und der Schaden also repariert wurde.

    Reicht der regulierenden Versicherung das Foto allein nicht, so sollte ein Zeuge oder der reparierende Freund eine Bestätigung darüber ausstellen, dass das Fahrzeug durch die Person A im Zeitraum von X bis Y repariert wurde und in diesem Zeitraum nicht benutzt werden konnte.

    Bitte hier nichts vortäuschen! Wer hier leichtfertig seine Unterschrift hergibt, kann schnell in die Situation kommen, seine Aussage gerichtlich wiederholen zu müssen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger Feldkamp Berlin 

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