Rechtsanwalt Peter Feldkamp

Grundlage für die Berechnung der Kosten ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Zeithonorar in Strafsachen

In Abstimmung mit Ihnen, wenn Sie die Art der Abrechnung bevorzugen, kann auf der Grundlage eines üblichen Zeithonorars abgerechnet werden, soweit diese Abrechnung sachlich und nach der Art der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach einer Gebührenordnung vorgeschrieben ist (Empfehlung der Rechtsanwaltskammer Berlin: mindestens 175,00 EURo/Stunde zuzügl. 19% Umsatzsteuer).

Pauschalvergütung in Strafsachen

Insbesondere in Strafsachen ist die Vereinbarung einer Pauschalvergütung jeweils für das Ermittlungsverfahren (Akteneinsicht, Besprechungen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, bis zum Eingang der Akten bei Gericht) sowie für das Hauptverfahren (Gerichtstermine u.a.) üblich und für den Mandanten besonders übersichtlich, da zu dem vereinbarten Pauschalhonorar lediglich die Mehrwertsteuer, Kopierkosten und eine Kostenpauschale von 20,00 EURO hinzukommen. Ist nicht absehbar, dass es zu einer Hauptverhandlung kommen muss, wird zunächst nur das Honorar für das Ermittlungsverfahren vereinbart.

Pflichtverteidigung

In Zivilsachen gibt es die Prozesskostenhilfe, die einkommensabhängig ist. Im Strafrecht gibt es die Pflichtverteidigung, diese hat jedoch nichts mit der Prozesskostenhilfe zu tun und ist nicht einkommensabhängig. Ein Pflichtverteidiger wird z. B. bestellt, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht. Also immer bei einer Anklage wegen eines Verbrechens. Auch wenn ein Bewährungswiderruf droht, muss ein Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt werden.

Rechtsschutzversicherungen(z.B. ADAC, DAS, DEURAG, ADVOCARD usw.)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp arbeitet grundsätzlich - wie jeder Anwalt in Deutschland - mit jeder Rechtsschutzversicherung zusammen. Lassen Sie sich keinen Rechtsanwalt von Ihrer Rechtsschutzversicherung empfehlen. Für Ihre Versicherung ist dieser Anwalt der Günstigste, da die meisten Anwälte, die von den Versicherungen empfohlen werden, mit diesen eine Rahmenvereinbarung geschlossen haben. Mandanten gegen niedrigere Gebühren!  Sie müssen sich um nichts kümmern. Herr Rechtsanwalt Feldkamp wird sich mit der Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen. Die Kostendeckungszusage ist eine reine Formalie und wird, haben Sie Ihre Beiträge pünktlich bezahlt, in der Regel ohne Probleme innerhalb weniger Tage erteilt.

Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung

Um die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Feldkamp möglichst überschaubar zu halten, ist Rechtsanwalt Feldkamp jederzeit bereit, auf Wunsch vor Erteilung eines Mandates, die voraussichtlich entstehende Vergütung zu berechnen. Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erhalten Sie auf Wunsch konkrete Berechnungen der bis dahin entstandenen Vergütung. In Strafsachen ist diese allerdings derartig übersichtlich und durchschaubar gestaltet, dass Sie selbst jederzeit wissen, welche Kosten für Sie in welcher Höhe entstehen, bzw. bereits entstanden sind.

Unfallregulierung (Verkehrsunfall) Wer zahlt die Anwaltskosten?

Grundsätzlich zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Ihnen entstehen also keine Kosten, wenn Sie Rechtsanwalt Feldkamp beauftragen, Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Etwas anderes gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass Sie den Unfall verschuldet haben. In diesem Fall würde Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten tragen, sollten Sie einen Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp,  Berlin

 

Um unser Web-Angebot optimal zu präsentieren und zu verbessern, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung des Web-Angebots stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
OKAY