Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Rechtsanwalt & Fachanwalt Strafrecht, Peter Feldkamp Drucken


Rechtsanwalt & FAStR Peter Feldkamp


1988
I. Juristisches Staatsexamen, Ruhruniversität Bochum
1988 - 1991
Referendariat in Berlin
II. Staatsexamen
1991 Zulassung als Rechtsanwalt
1992 Gründung einer Bürogemeinschaft


STRAFRECHT

Die Anwaltskanzlei Feldkamp ist eine, auf dem Gebiet des Strafrechts (und Bußgeldverfahrens) spezialisierte Kanzlei und bietet bundesweite Strafverteidigungen in allen Instanzen an. In strafrechtlichen Notfällen, wie Festnahmen und Durchsuchungen bietet die Kanzlei Feldkamp einen 24-Stunden-Notdienst unter der angegebenen Notrufnummer an 
0162 1950609.

VERKEHRSRECHT:

Bußgeldverfahren, Verkehrsstraftaten, Unfallregulierung

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im deutschen Anwaltsverein
  • Berliner Strafverteidigervereinigung
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im deutschen Anwaltsverein
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Berliner Anwaltskammer

Sonstiges:

Im Rahmen des Tätigkeitsschwerpunktes Verkehrsrecht berate und vertrete ich Mandanten in luftverkehrsrechtlichen Fragen (zivilrechtliche Streitigkeiten, Bußgeldverfahren, etc.).
1997 Erwerb des Privatpilotenscheines PPL-A.

Bürogemeinschaft in der Winterfeldtstraße 1:

  • Rechtsanwalt Peter Feldkamp
    (Strafrecht, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht, Unfallregulierung)
  • Rechtsanwalt Michael Böcker (Strafrecht)
  • Rechtsanwältin Sylvia Pfaff-Hofmann (Ausländerrecht)
  • Rechtsanwältin Jung Hoi Lee (Gesellschaftsrecht)

Die Bürogemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern eines Berufes (Rechtsanwälte) zur Berufsausübung in gemeinsamen Büroräumen. Die Mitglieder dieser Bürogemeinschaft benutzen gemeinsam die Räume und ggf. das Personal des Büros zur ihrer eigenen Berufsausübung.

Die einzelnen Berufsträger sind eigenständig tätig, das heißt, sie rechnen ihre Tätigkeit auch eigenständig gegenüber dem Mandanten ab. Die Mitglieder einer Bürogemeinschaft haften nicht für die Tätigkeit der anderen Mitglieder! Unter den einzelnen Anwälten besteht eine Schweigepflicht, was die Mandate und Mandanten angeht. Diese Merkmale unterscheiden sie von der Sozietät.

Der Zweck der Bürogemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln (beispielsweise Räumen und technischen Einrichtungen) und von Personal ohne Aufgabe der eigenen Selbständigkeit.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Peter Feldkamp, Berlin

 

 

 


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