Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Revision / Strafverfahren Drucken

Gegen Strafurteile des Landgerichts kann keine Berufung eingelegt werden. Innerhalb einer Woche ab Urteilsverkündung kann Revision eingelegt werden. Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Urteilsbegründung, muss die Revision begründet werden. Dies kann nur durch einen Rechtanwalt / eine Rechtsanwältin geschehen.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

 

 

 

Ihr Recht auf Verteidigung

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Strafverteidigungen bundesweit. Bei Verhaftungen, Durchsuchungen u.ä. können wir sofort reagieren. Jeder Anruf unter der Notrufnummer wird kurzfristig entgegen genommen. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. Ihr Strafverteidiger reagiert unverzüglich! In der Kanzlei sind 4 weitere Rechtsanwälte tätig.

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