| Einspruch / Strafverfahren |
|
|
Innerhalb von 2 Wochen kann gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Datum dieser Zustellung. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl nach 2 Wochen rechtskräftig. © Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin |


