| Beschwerde im Strafverfahren |
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Das Rechtsmittel der Beschwerde richtet sich gegen alle Arten von Beschlüssen. Zu beachten ist die Frist für die sofortige Beschwerde, die i.d.R. nur 1 Woche beträgt. © Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin |


