Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Akteneinsicht in der II. Instanz eines Strafverfahrens Drucken

Der Verteidiger / die Verteidigerin hat das Recht, jederzeit Akteneinsicht zu nehmen. Wird gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, so ist der Anwalt gehalten Akteneinsicht zu beantragen, um das Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht zu kopieren, da in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Aussagen protokolliert werden und so zur Vorbereitung der Hauptverhandlung vor dem Landgericht unerlässlich ist.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

 

 

 

Ihr Recht auf Verteidigung

Zum Abspielen bitte auf die Mitte klicken.
Für iPhone Besitzer hier klicken.

Strafverteidigungen bundesweit. Bei Verhaftungen, Durchsuchungen u.ä. können wir sofort reagieren. Jeder Anruf unter der Notrufnummer wird kurzfristig entgegen genommen. Die Mailbox wird regelmäßig abgehört. Ihr Strafverteidiger reagiert unverzüglich! In der Kanzlei sind 4 weitere Rechtsanwälte tätig.

Weitere Videos zu anderen Schwerpunkten finden Sie hier.

 

Social Bookmarks