Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Verkehrsunfall im Ausland Drucken

Geschädigte können ihre Schadensersatzansprüche seit 2003 im Heimatland bei einem dort ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Haftpflichtversicherers geltend machen.
Wird z.B. ein deutscher Tourist mit seinem deutschen Fahrzeug in Rom in einen Unfall verwickelt, den der italienische Fahrer eines in Italien zugelassenen Fahrzeuges verschuldet hat, sind die Ansprüche des deutschen Touristen von einem Regulierungsbeauftragten der italienischen Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland zu regulieren. Der Zentralruf der Autoversicherer benennt anhand des ausländischen Kennzeichens den Versicherer und dessen Regulierungsbeauftragten. Die Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg übernimmt die Funktion einer Entschädigungsstelle, die in die Regulierung eintritt, wenn ein Repräsentant nicht benannt oder die Regulierung über bestimmte Fristen hinaus verzögert wird.
Im Falle des Scheiterns der außergerichtlichen Regulierung kann eine Klage jedoch nur in dem Staat erhoben werden, in dem sich der Unfall ereignete.

ABER: Es gilt das Regulierungsrecht des jeweiligen Staates, in dem der Unfall stattfindet. Hatten Sie in Litauen einen Unfall, erhalten Sie den Betrag, den die Reparatur Ihres Fahrzeuges in Litauen kostet (natürlich viel weniger als in Deutschland). Außergerichtliche Anwaltskosten gibt es auch nicht, keinen Mietwagenersatz, keinen Nutzungsausfall usw. .

 

 

 


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Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt, Nötigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung u.a.). Wie verhalte ich mich? Ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll? Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung?

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Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Sollten Sie sofort Stellung nehmen? Wer zahlt die Kosten, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen? Sollte dieser sofort beauftragt werden? Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin) beantwortet diese Fragen.

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Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug? Sie sind verletzt. Wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen? Wer zahlt dessen Kosten?

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Sie haben in den letzten Jahren mehrfach Geldbußen jeweils über 40,00 EUR gezahlt. Sie sind wegen Verkehrsstraftaten verurteilt worden. Würden jedes Mal Punkte in Flensburg notiert? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen? Kann man die Punkte abbauen? Diese und andere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin).

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