| Verkehrsunfall / Verhalten am Unfallort |
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Nehmen Sie unbedingt folgende Unfalldaten auf:
Bevor Sie die Unfallstelle räumen, markieren Sie den Stand der Fahrzeuge oder machen Sie ein paar Fotos. Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, gibt es eventuell sogar ein Verwarnungsgeld, wenn Sie den fließenden Verkehr behindern. Schuldanerkenntnis:Ist die Gegenseite schuld, dann kann es wichtig sein, sich etwas unterschreiben zu lassen. ABER: "Ich bin schuld" reicht nicht aus, denn von ein juristischer Laie kann sich später eines besseren belehren lassen und ein derartiges Schuldanerkenntnis widerrufen. Schildern Sie den gesamten Sachverhalt, so dass sich aus der Schilderung eindeutig ergibt, wer die Schuld am Zustandekommen des Unfalles hat und lassen Sie sich das unterschreiben. Sind Sie nicht sicher, werden den Unfall verursacht hat. Unterschreiben Sie nichts! Sachverständigengutachten über Ihren Unfallschaden:In der Regel können Sie einen Gutachter beauftragen, der Ihren Schaden beziffert (Reparaturkosten oder Totalschaden). Nachdem Sie das Gutachten kennen, können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder auch verkaufen. Die Kosten des Gutachtens gelten als Unfallschaden und werden von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Etas anderes gilt bei sogenannten Bagatellschäden: Ist der Schaden unter 750,00 EURO, sollten Sie sich zuvor bei der gegnerischen Versicherung oder Ihrem Anwalt informieren, ob die Kosten für ein Gutachten übernommen werden! Wollen Sie die Kosten für ein Gutachten nicht verauslagen, ist es möglich, die gegnerische Versicherung zu bitten, selbst einen Gutachter zu beauftragen, der Ihr Fahrzeug besichtigt. GRUNDSÄTZLICH GILT: Beauftragen Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt, der die Regulierung für Sie übernimmt. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Äußerst misslich ist die Situation, wenn Sie zunächst mit der gegnerischen Versicherung verhandelt und dann wegen eines kleinen Restbetrages einen Rechtsanwalt beauftragen. Häufig ist es dann zu spät oder es wird schwierig einen Rechtsanwalt zu finden, der bereit ist, das Mandat anzunehmen. |


