| Verkehrsrecht - Bußgeld |
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Rechtsanwalt Peter Feldkamp - 20 Jahre Erfahrung -Winterfeldtstr. 1 * 10781 Berlin Dann sind Sie hier richtig. Beginnen Sie nie mit der Polizei oder der gegnerischen Versicherung zu korrespondieren, ohne vorher einen Rechtsanwalt gesprochen zu haben! Wie beauftragen Sie mich?Vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie dies wünschen oder schicken Sie uns die Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail. Sie müssen keine Zeit aufwenden und Herrn Rechtsanwalt Feldkamp besuchen. Gerne können wir, sobald die Unterlagen hier sind, alles weitere am Telefon besprechen. Wir nehmen Kontakt zur Rechtsschutzversicherung auf, falls dies nötig ist. In Unfallsachen (Schadensregulierung) zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Sie müssen Ihren Rechtsschutzversicherer nicht kontaktieren. Weitere Infos rechts im Video. Verkehrsstrafsache / Bußgeldverfahren:Wird gegen Sie ein Verkehrsstrafverfahren (Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Trunkenheitsfahrt) eingeleitet oder haben Sie einen Bußgeldbescheid (Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß u.a.) erhalten, dann sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen "zusammen". Sie können einen Termin vereinbaren oder - wenn Sie keine Zeit haben - das Ermittlungsschreiben oder den Bußgeldbescheid per Post, Fax oder E-Mail übersenden. Alles weitere erledigen wir! Unfallregulierung / Schadenersatz:Ein Geschädigter kann grundsätzlich nach einem Unfall wählen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt, so dass dann die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten erstatten muss, oder ob er sich den kalkulierten Schadensbetrag auszahlen lässt und diesen Betrag nach Belieben verwendet. Reparatur:Lässt ein Geschädigter sein Fahrzeug in der Werkstatt im Umfang des Kostenvoranschlags oder Gutachtens reparieren, so bekommt er auch die ganze Mehrwertsteuer erstattet, wenn er die Rechnung der Werkstatt vorlegt. Fiktive Abrechnung:Sie beauftragen einen Sachverständigen oder lassen einen Kostenvoranschlag in einer Fachwerkstatt erstellen. Die gegnerische Versicherung muss Ihnen bei Vorlage einer dieser Unterlagen den Nettobetrag zahlen. Sie können das Geld beliebig verwenden, also auch billig reparieren oder das Fahrzeug unrepariert weiter fahren oder verkaufen. Wirtschaftlicher TotalschadenIst der Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall) abzüglich des Restwertes (Wert nach dem Unfall) des unfallbeschädigten Fahrzeuges niedriger als die Reparaturkosten liegt ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes. Der Restwertanbieter (in der Regel wird dieser im Gutachten benannt), ist 2 Wochen an sein Angebot gebunden. Das Fahrzeug kann an diesen verkauft werden. Sie können Ihr Fahrzeug auch behalten. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall) um nicht mehr als 30%, können Sie Ihr Fahrzeug unter bestimmten Umfständen auch reparieren lassen (sog. 130% Regelung). Weiterhin muss die Versicherung zahlen: Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Auslagenpauschale, Beschädigte Sachen, Neuzulassungskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten, u.v.m. ! Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, Peter Feldkamp |


