Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

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Fahrverbot / Sperre Drucken

Rechtsanwalt Peter Feldkamp
Winterfeldtstr.1
10781 Berlin
Tel.: 030 23 55 23 0
Fax: 030 23 55 23 23
info@strafverteidigungen.eu

Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten:

Dieses erwartet Sie z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h), Trunkenheitsfahrten (0,8 und weniger als 1,1 Promille) und Rotlichtverstößen.
Das Fahrverbot beginnt in der Regel innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Urteils oder des Bußgeldbescheides mit Abgabe des Führerscheines.
Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl, kann man den Abgabetermin bestimmen und diesen z.B. in einen Urlaub legen. Fahren Sie während des Fahrverbotes dennoch mit dem Auto, machen Sie sich strafbar und müssen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis von unter Umständen 12 Monaten rechnen.

Sperre - Entzug der Fahrerlaubnis:

Das Strafgericht oder die Führerscheinstelle entzieht die Fahrerlaubnis, wenn Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Mindestsperre 6 Monate (bei vorläufiger Entziehung vor der Hauptverhandlung 3 Monate).
Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis z.B. bei

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (die Schadenshöhe spielt eine Rolle)
  • Trunkenheit oder Drogenkonsum im Verkehr

Vorläufige Entziehung durch das Gericht § 111a StPO:

In einem Ermittlungsverfahren wird der Fahrerlaubnis auch vorläufig (bis zum Hauptverhandlung § 111 StPO) entzogen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Fahrerlaubnis demnächst in einer Gerichtsverhandlung entzogen wird.

Rechtsmittel:

Gegen die vorläufige Entziehung kann Beschwerde eingelegt werden. Dann erfolgt eine Überprüfung durch das übergeordnete Landgericht. In der Praxis ist die Einlegung dieses Rechtsmittels häufig nicht ratsam. Denn das Landgericht entscheidet nach Aktenlage. Nur bei Offensichtlichkeit der falschen Entscheidung des Amtsgerichtes und daraus resultierender Erfolgsaussicht sollte Beschwerde eingelegt werden. Durch das Rechtsmittel verzögert sich die Bearbeitung der Sache um mindestens 1 Monat. Bestätigt das Landgericht den vorläufigen Entzug, ähnelt das spätere Urteil des Amtsgerichts nicht selten sehr dem Beschluss des Landgerichts gegen die Beschwerde!

Die Führerscheinstelle entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sie der Ansicht ist, dass Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind (Punktehöchstgrenze erreicht, Mehrfach mit erheblichen Verstößen aufgefallen u.a.).

Bußgeldverfahren und Fahrverbot

In Bußgeldverfahren ist es möglich, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einem Wegfall des Fahrverbotes zu kommen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass z.B. eine Existenzgefährdung möglich wäre im Falle der Verhängung eines Fahrverbotes.

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

 

 

 


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