Rechtsanwalt Peter Feldkamp
 
 
 
 

 

 

Anwaltsbürogemeinschaft Feldkamp

 

 

 

 

Fahrverbot / Entzug der Fahrerlaubnis Drucken

Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten:

Dieses erwartet Sie z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h), Trunkenheitsfahrten (0,8 und weniger als 1,1 Promille) und Rotlichtverstößen.
Das Fahrverbot beginnt in der Regel innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Urteils oder des Bußgeldbescheides mit Abgabe des Führerscheines.
Durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder den Strafbefehl, kann man den Abgabetermin bestimmen und diesen z.B. in einen Urlaub legen. Fahren Sie während des Fahrverbotes dennoch mit dem Auto, machen Sie sich strafbar und müssen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis von unter Umständen 12 Monaten rechnen.

Entzug der Fahrerlaubnis:

Das Strafgericht oder die Führerscheinstelle entzieht die Fahrerlaubnis, wenn Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind.
Das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis z.B. bei

  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (die Schadenshöhe spielt eine Rolle) 
  • Trunkenheit oder Drogenkonsum im Verkehr

Vorläufige Entziehung durch das Gericht § 111a StPO:

In einem Ermittlungsverfahren wird der Fahrerlaubnis auch vorläufig (bis zum Hauptverhandlung § 111 StPO) entzogen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Fahrerlaubnis demnächst in einer Gerichtsverhandlung entzogen wird.

Rechtsmittel:

Gegen die vorläufige Entziehung kann Beschwerde eingelegt werden. Dann erfolgt eine Überprüfung durch das übergeordnete Landgericht. In der Praxis ist die Einlegung dieses Rechtsmittels häufig nicht ratsam. Denn das Landgericht entscheidet nach Aktenlage. Nur bei Offensichtlichkeit der falschen Entscheidung des Amtsgerichtes und daraus resultierender Erfolgsaussicht sollte Beschwerde eingelegt werden. Durch das Rechtsmittel verzögert sich die Bearbeitung der Sache um mindestens 1 Monat. Bestätigt das Landgericht den vorläufigen Entzug, ähnelt das spätere Urteil des Amtsgerichts nicht selten sehr dem Beschluss des Landgerichts gegen die Beschwerde!

Die Führerscheinstelle entzieht die Fahrerlaubnis, wenn sie der Ansicht ist, dass Sie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind (Punktehöchstgrenze erreicht, Mehrfach mit erheblichen Verstößen aufgefallen u.a.).

© Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Feldkamp, Berlin

 

 

 


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Die Polizei leitet ein Ermittlungsverfahren ein wegen einer Verkehrsstraftat (Trunkenheitsfahrt, Nötigung, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung u.a.). Wie verhalte ich mich? Ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwaltes sinnvoll? Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung?

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Sie erhalten einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid. Sollten Sie sofort Stellung nehmen? Wer zahlt die Kosten, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen? Sollte dieser sofort beauftragt werden? Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin) beantwortet diese Fragen.

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Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug? Sie sind verletzt. Wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen? Wer zahlt dessen Kosten?

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Sie haben in den letzten Jahren mehrfach Geldbußen jeweils über 40,00 EUR gezahlt. Sie sind wegen Verkehrsstraftaten verurteilt worden. Würden jedes Mal Punkte in Flensburg notiert? Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen? Kann man die Punkte abbauen? Diese und andere Fragen beantwortet Rechtsanwalt Feldkamp (Berlin).

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